adidas benutzt seit über 50 jahren seine typischen drei streifen auf kleidung, taschen und schuhen. als marke sind die streifen bereits geschützt. mittlerweile verzeichnet adidas marken in verschiedenen versionen. normalerweise ist das unternehmen immer gut hinterher, seine markenrechte durchzusetzen. klagen oder außergerichtliche vergleiche stehen auf der alltagsordnung.

rückblick: löschung der adidas-streifen als marke

interessanterweise verlor adidas 2019 aufgrund einer entscheidung des gerichts der europäischen union die folgende europäische bildmarke:

quelle: euipo

die beschreibung der bildmarke lautete: „die marke besteht aus drei parallelen und im gleichen abstand zueinander angeordneten streifen einheitlicher breite, die in beliebiger richtung an der ware angebracht sind.“

die shoe branding europe hat die adidas bildmarke erfolgreich mit einer nichtigkeitsklage angegriffen. durch eine nichtigkeitsklage können unionsrechtswidrige markeneintragungen für nichtig erklärt werden. hier wurde die nichtigkeit damit begründet, dass die bildmarke keine unterscheidungskraft habe. unterscheidungskraft bedeutet, dass die marke geeignet sein muss, waren oder dienstleistungen eines unternehmens von denjenigen anderer unternehmen zu unterscheiden, sodass das zeichen einem bestimmten unternehmen eindeutig zugeordnet werden kann. insbesondere habe adidas nicht nachgewiesen, dass die marke in der gesamten eu infolge von benutzung unterscheidungskraft erlangt habe.

hierfür hätte adidas beweisen müssen, dass das zeichen im ganzen eu-raum durch bekanntheit bzw. nutzung unterscheidungskraft erlangt hat. dabei ist auch die farbgebung nicht unwichtig. es macht schon einen unterschied, ob die streifen zum beispiel in weiß auf schwarzem hintergrund, statt in schwarz auf weißem hintergrund verwendet wurden. wenn nämlich eine marke extrem „einfach“ ist, so können selbst geringfügige änderungen dieser marke signifikante änderungen sein, sodass die geänderte form nicht mehr als weitgehend gleichwertig mit der registrierten marke, angesehen werden kann. dann kann die marke nachträglich – wie in diesem fall – auch gelöscht werden.

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zuletzt wurde es brenzlig zwischen adidas und der black lives matter global network foundation. die black lives matter foundation meldete ende 2020 in den usa eine neue marke an. das logo enthält drei gelbe parallel verlaufende streifen und sollte auch für waren wie bekleidung und taschen geschützt werden. hiergegen legte adidas jedoch widerspruch ein mit dem ziel, die eintragung zu verhindern. adidas argumentierte, dass die marke der black lives matter foundation der früher benutzten und früher eingetragenen drei-streifen-marke von adidas so sehr ähnele, dass eine eintragung der black lives matter marke wahrscheinlich zu verwechslungen, täuschungen oder irrtümern hinsichtlich der zugehörigkeit, verbindung oder assoziation bei den verbrauchern führen wird. es geht also um die markenrechtliche verwechslungsgefahr. ein mangel oder sonstige beanstandung, der bei den unter der marke der black lives matter foundation angebotenen waren festgestellt wird, würde zwangsläufig auf den ruf von adidas zurückfallen und diesen ernsthaft schädigen können.

doch gerade die sache mit der rufschädigung könnte adidas nochmal durchdacht haben. aus heiterem himmel hat sich das unternehmen doch für eine rücknahme des zuerst eingelegten widerspruchs entschieden. über die gründe lässt sich nur spekulieren. viele sind der auffassung, adidas wolle schlechte presse vermeiden. die black lives matter foundation ist eine stiftung, die sich gegen rassismus, insbesondere in folge von polizeigewalt stark macht. und adidas hat wegen rassismus-vorwürfen im unternehmen zuletzt schon zu kämpfen gehabt. es könnte sich bei solch einer markenrechtlichen aktion gegen die foundation ein neuer „shitstorm“ zum nachteil von adidas verbreiten. bei der wahl zwischen rufschädigung durch das vorgehen gegen die geplante marke und dem in-kauf-nehmen einer verwässerung der adidas-marke durch inkonsequente rechtewahrnehmung hat sich adidas wohl für letzteres entschieden.

foto: filip baotic/unsplash