die joan mitchell foundation hat das französische, zum lvmh-konzern gehörige modehaus louis vuitton am 21.02. öffentlich bezichtigt, in einer neuen werbekampagne für das handtaschenmodell „capucine“ mindestens drei werke der abstrakten expressionistin joan mitchell ohne lizenz vervielfältigt zu haben und hat es daher wegen urheberrechtsverletzung abgemahnt.
quelle: louis vuitton malletier; bild im hintergrund: la grande vallée xiv (for a little while), joan mitchell (1983)
in der fraglichen werbekampagne is die französische schauspielerin léa seydoux vor mehreren gemälden zu sehen. wie man oben sehen kann, sind diese teils abgeschnitten und verdeckt, aber trotzdem erkennbar: bei ihnen handelt es sich um joan mitchells werke „la grande vallée xiv (for a little while)“, „quatuor ii for betsy jolas“ und „edrita fried“. die drei bilder sind zurzeit in der fondation louis vuitton am pariser stadtrand ausgestellt und werden dort werken monets gegenübergestellt.
dies ist nicht das erste mal, dass das französische modehaus léa seydoux und gemälde in seiner werbung kombiniert. louis vuitton hatte bereits im vergangenen jahr mit (mittlerweile urheberrechtsfreien, § 64 urhg) bildern des französischen impressionisten eine werbekampagne für das selbe handtaschenmodell produziert.
die joan mitchell foundation hat der verwendung der werke auch auf mehrfache anfrage vonseiten louis vuittons hin nicht zugestimmt. die stiftung verfolgt die linie, dass joan mitchells werke lediglich für lehr- und ausstellungszwecke verwendet und lizenziert werden. in der abmahnung verlangt sie von louis vuitton, die kampagne aus dem internet zu nehmen, umfassend auskunft bezüglich ihrer verbreitung zu erteilen und sich öffentlich zu entschuldigen.
nicht nur verstößt louis vuitton damit gegen das urheberrecht, fraglich ist auch, welche konsequenzen dieser vorfall für die ausstellung der mitchell-bilder in paris haben wird. zwar ist die fondation louis vuitton rechtlich gesehen von der modemarke zu trennen. dass sie es aber – augenscheinlich entgegen den ausstellungsbedingungen – erlaubt hat, die ausgestellten bilder für die kreation der werbekampagne zu verwenden, stellt eine vertragsverletzung dar.
in der öffentlichen stellungnahme der joan mitchell foundation hat die stiftung angedroht, gerichtlich vorzugehen, sollte louis vuitton den verlangen nicht nachkommen. es bleibt spannend, ob sich hieraus ein neuer großer fall am schnittpunkt von mode- und kunstrecht entwickelt.
foto: ben185/istock